JUNGWEIN: Mit Jungwein, der nach dem dt. Weingesetz noch nicht als WEIN gilt, wird eine Vorstufe des Weins bez. Er besitzt bereits Merkmale des Weins, befindet sich aber noch im Gärgefäß u. wurde noch nicht v. der Hefe getrennt. Mit dem ABSTICH endet die Jungweinzeit.-Lit.: Koch [1999], 75.- M.B.