MASS: Im Weinbau spielen vor allem Hohlmaße, Flächenmaße u. Längenmaße, seltener Gewichtsmaße eine Rolle. In früheren Zeiten waren eine Fülle v. Hohlmaßen für das Lesegut, die MAISCHE, den MOST u. vor allem für den WEIN u. die Fässer (FASS) in Gebr., s. hierzu die ausführl. Art. FASSGRÖSSE u. HOHLMASS. Die Flächenmaße (FLÄCHENMASS) sind vor allem bei der NEUANLAGE des Weinbergs v. Bed. u. auch bei den Pachtabgaben maßgebend (PACHT). Die Längenmaße spielen ebenfalls bei der Neuanlage eine Rolle, z.B. beim Ausmessen der Zeilenlänge, der Abstände der Rebzeilen, d.h. der Gassenbreite, u. der Pflanzabstände, aber auch bei der Einhaltg. der Grenzabstände. In St. German (WALLIS) beispielsweise musste man einen halben Abstand, d.h. mind. 0,50m Grenzabstand einhalten. Bei der Neuanlage in Grünfeld (ASERBAIDSCHAN) wurde der Weinberg mit einer Kette (GERÄT) fadenweise vermessen, z.B. 1 Faden, 3 Faden, 10 Faden (Faden). Standen die Rebstöcke im Weinberg früher i.Allg. dichter beieinander als heute, so mussten durch die veränderten Reberziehungs-Formen (REBERZIEHUNG) u. den verstärkten Einsatz v. Maschinen die Abstände der Rebzeilen u. die Pflanzabstände (Pflanzweite, Stockabstand) tw. erhebl. verbreitert werden. Die heute nicht mehr vertretenen Kammertanlagen (KAMMERT) waren eine Kniehöhe, also ca. 60cm hoch, bei einem Stockabstand v. ca. 80cm. In Cleebourg/Kleeburg (ELSASS) z.B. betrug der Zeilenabstand Anf. der 1980er J. 1,40m u. der Stockabstand 1,20m, während früher 1m x 1m das übl. Richtmaß für den Abstand v. Rebstock zu Rebstock war. Als Gassenbreite u. Stockabstand war in Sörnewitz (SACHSEN) früher 1m od. weniger übl. In den 1980er J. war dagegen die Gasse 1,30-2,50m breit. Zwischen den Pflanzstäben wurde in Senheim (MOSEL) ein Abstand v. 1,10-1,20m gewählt. Bei der Zweipfahlerziehg. galt in Mörbisch a. See (BURGENLAND) früher zw. dem Stockstecken, d.h. dem Pfahl für den Rebstock, u. dem Bogenstecken, dem kürzeren Pfahl für die gebogene Fruchtrute (Bogen), ein Abstand v. 1,20m. Weiteres s. den Art. WEINBERG. Bei der VERMEHRUNG wurde in Tiflis/Alexanderdorf (GEORGIEN) der Trieb, der Ableger ausbilden sollte, 2 Stich (ca. 40cm) tief in die Erde eingelegt. An Gewichtsmaßen werden v. den GWP vor allem Butte, Bütte, Doppelzentner, Kilo, Oka, Tonne, Waggon (ca. 20 Tonnen Wein) u. Zentner genannt.-Lit.: Adron [1971]; Babo/Mach 1923, 1/1, vor S. 1; Bronner 1833ff.; Christianini 1911; Flechsig 1959; Götz 1979a. 1979b; Hatscher 1959; Hellwig 1979/82; Klimpert 1896; Krause 1956; Lerch 1976; Maguin 1982, 287; Ruf 1996b; Sacklowski 1986; Stichling 1956; Verdenhalven 1998; von Hippel 1994; Ziegler 1969.- M.B.

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